1. Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich
1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang und Ausführung des Auftrages
2.1. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Beratungsleistung, insbesondere die Erstellung von versicherungsmathematischen Gutachten. Der Gegenstand des Auftrags ist ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung der Auftragsleistung Dritter zu bedienen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen, Informationen und Daten als richtig und vollständig zugrunde zu legen. Der Auftragnehmer wird diese lediglich auf Plausibilität überprüfen, ohne dass eine Nachforschungspflicht besteht. Der Auftragnehmer hat jedoch den Auftraggeber auf festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
2.3. Fasst der Auftragnehmer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich zusammen, so sind von ihm oder seinen Mitarbeitern gegebene mündliche Erklärungen unverbindlich. Mündliche Erklärungen und Auskünfte außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Anforderung alle für die Ausführung der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen und Tätigkeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, inhaltlich richtig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen und auf Wunsch schriftlich die Vollständigkeit zu bestätigen. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die dem Auftraggeber erst während der Ausführung des Auftrages bekannt werden.
3.2. Die für den Gegenstand des Auftrages relevanten Veränderungen wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer unaufgefordert und unverzüglich mitteilen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung durch den Auftragnehmer erforderlich ist.
4. Schutz des geistigen Eigentums
4.1. Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Datenträger etc.) verbleiben dem Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
4.2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
5. Vertraulichkeit, Geheimhaltung und Datenschutz
5.1. Die Vertragsparteien sind sich gegenseitig im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Stillschweigen über alle Tatsachen verpflichtet, die im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung offenbart werden oder der anderen Partei sonst wie zur Kenntnis gelangen, sofern es sich nicht um allgemein bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen handelt.
5.2. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Wahrung der Vertraulichkeit hinsichtlich der ihm von Dritten überlassenen Informationen.
5.3. Der Auftragnehmer ist zur Weitergabe der Daten und Informationen des Auftraggebers im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages berechtigt und wird dabei für die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes, insbesondere für die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber überlassenen personenbezogenen Daten Sorge tragen. Die im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen und Tätigkeiten überlassenen Daten, Informationen und Unterlagen werden ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Aufgaben genutzt sowie für Zwecke, die in direktem Zusammenhang mit diesem ursprünglichen Zweck stehen. Die Daten dürfen auch zur Wahrung berechtigter eigener Interessen, insbesondere aufgrund gesetzlicher und behördlicher Verpflichtung genutzt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die anvertrauten Daten im Rahmen der Auftragserteilung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
5.4. Die automatisationsunterstützte Weitergabe, Speicherung oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Dritte wird nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Sofern eine Zustimmung der Betroffenen (z. B. der Mitarbeiter des Auftraggebers) zur Weitergabe, Speicherung oder Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen der Datenverarbeitung erforderlich ist, wird der Auftraggeber für die Beschaffung und Weiterleitung der Zustimmung an den Auftragnehmer Sorge tragen, sofern nicht zwingende Gründe in der Person des von der Datenverarbeitung Betroffenen oder gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
6. Elektronische Kommunikation, Nutzungs- und Urheberrechte
6.1. Der Auftragnehmer setzt bei der elektronischen Übermittlung von Nachrichten (E-Mail) sogenannte Spam-Filter zur Abwehr von unerwünschten Nachrichten ein. Daher übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für den vollständigen Zugang ausschließlich per E-Mail an die Auftragnehmer versandter Nachrichten.
6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Logos und Wortmarken des Auftraggebers als Referenz zu nennen und zu verwenden, der Auftraggeber erteilt hiermit widerruflich seine Zustimmung. Dessen Rechte bleiben unberührt, die Zustimmung zur Platzierung des Logos, der Wortmarke oder der anderen urheber- oder markenrechtlich geschützten Informationen auf den Webseiten beinhaltet kein darüberhinausgehendes Nutzungs- und kein Miturheberrecht seitens des Auftragnehmers.
7. Vergütung
7.1. Für ihre Leistungen erhält der Auftragnehmer die vereinbarte, und wenn keine Vereinbarung getroffen wurde eine angemessene Vergütung.
7.2. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
7.3. Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
7.4. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
7.5. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
7.6. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
8. Elektronische Rechnungslegung
8.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
9. Gewährleistung
9.1. Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
9.2. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
10. Haftung / Schadenersatz
10.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
10.2. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
10.3. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
10.4. Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
10.5. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht, nicht einwandfrei oder nicht rechtzeitig, und befindet er sich mit der Nachholung in Verzug, so wird der Auftragnehmer von den korrespondierenden Leistungsverpflichtungen frei.
10.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen und sonstigen Informationen sowie wegen Mängeln oder Fehlern, die erbrachte Dienstleistungen und erstellte Gutachten aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Informationen des Auftraggebers aufweisen.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
11.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
11.3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.
11.4. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
11.5. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
Stand Oktober 2024
Informationen zum Auftragnehmer
Versicherungsmathematik Holecek e.U.
Friedhofstraße 9
2320 Schwechat
T: 0664 355 29 77
FN: ATU73499145
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Friedhofstraße 9/1/6, 2320 Schwechat
Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
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0664 / 355 29 77
E-Mail:
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